Gerichtsvollzieher werden mit Schutzwesten ausgestattet

Köln - 18. Dezember 2023                                           Amtsgericht Köln


Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher werden mit
Schutzwesten ausgestattet


Heute, 18.12.2023 hat der Präsident des Amtsgerichts Köln Dr. Dietmar Dumke
den ersten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern des
Amtsgerichtsbezirks ihre schuss‐ und stichfesten Schutzwesten überreicht.
Ebenso wie beim Amtsgericht Köln werden in diesen Tagen in ganz Nordrhein‐
Westfalen die Schutzwesten ausgeliefert. Damit hat Minister der Justiz Dr.
Benjamin Limbach Wort gehalten. Nach seinem Amtsantritt wurde vor rund
einem Jahr der Rahmenvertrag über die Beschaffung von Schutzwesten für den
nordrhein‐westfälischen Gerichtsvollzieherdienst abgeschlossen.
Präsident des Amtsgerichts Köln Dr. Dietmar Dumke:
„Ich freue mich heute die ersten Schutzwesten an unsere
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher übergeben zu dürfen und bin
überzeugt, dass die Westen zu einem Sicherheitsgewinn im Berufsalltag
beitragen.“
Bis Juni 2023 wurden die Schutzwesten beim Hersteller in Auftrag gegeben.
Zeitgleich und zum Teil auch noch in der Folgezeit fanden die erforderlichen
individuellen Vermessungen und Einweisungen statt. Noch im November hatte
Minister Dr. Limbach auf dem Landesverbandstag des Deutschen
Gerichtsvollzieherbundes in Neuss bekräftigt, dass die Auslieferung der ersten
Schutzwesten in diesem Jahr beginnen wird.
Von den rund 950 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern in ganz
Nordrhein‐Westfalen haben rund 700 eine Schutzweste bestellt. Die
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher entscheiden nach eigenem
pflichtgemäßen Ermessen, in welchen Situationen sie die Schutzwesten tragen.
Das Ministerium der Justiz hat allerdings die nachdrückliche Empfehlung ausgesprochen, die Schutzweste insbesondere bei Räumungen,
Kindeswegnahmen und bei Vollstreckungshandlungen, zu denen die Polizei
hinzugezogen wird, anzulegen. Das richtige Anlegen der Schutzweste wird in die
Fortbildungsangebote der Justiz integriert.
Nachdem der Gerichtsvollzieherdienst bereits mit einem mobilen Notruf‐ und
Alarmierungsgerät – kurz: „moNA“ – ausgestattet wurde, stellen die
Schutzwesten eine weitere Maßnahme dar, um die Gerichtsvollzieherinnen und
Gerichtsvollzieher im Außeneinsatz besser vor Übergriffen zu schützen. Darüber
hinaus hat das Ministerium der Justiz in diesem Monat sogenannte
Reizstoffsprühgeräte beschafft, die den Gerichtsvollzieherinnen und
Gerichtsvollziehern zur Eigensicherung in Fällen der Notwehr oder Nothilfe im
kommenden Jahr nach einer entsprechenden Schulung zur Verfügung gestellt
werden sollen.


Dr. Denise Fuchs-Kaninski / Amtsgericht Köln