Köln - 07. Februar 2022 Der LVR |
Neubau am Ottoplatz: Schadstoffsanierung verzögert AbbruchDer Abbruch des LVR-Hauses am Ottoplatz verzögert sich aufgrund einer unvorhersehbaren Schadstoffsanierung. Die aktuell am Hochhaus des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) sichtbare schwarze Beschichtung ist mit Asbest belastet. Sie muss deshalb in einem Spezialverfahren vor dem eigentlichen Abbruch entfernt werden. Die Abbrucharbeiten werden nun voraussichtlich im Januar 2023 abgeschlossen sein und nicht im Juli 2022, wie ursprünglich geplant. Schon im Februar 2022 beginnt ein auf Schadstoffsanierung spezialisiertes Unternehmen mit der Entfernung der Masse von den Fassadenoberflächen. Die Kosten für die erforderliche Asbestsanierung betragen rund 1,63 Millionen Euro und können aus den veranschlagten Mitteln aufgrund des positiven Ausschreibungsergebnisses für den Rückbau gedeckt werden. Sie wirken sich somit auch nicht auf die geplanten Gesamtkosten der Baumaßnahme in Höhe von rund 230 Millionen Euro aus. „Auch wenn die Schadstoffsanierung uns in unserem Terminplan um rund ein halbes Jahr zurückwirft, bin ich froh, dass ein geeignetes Verfahren für die Entfernung der belasteten Masse gefunden wurde. Unserer Projektkommission ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Arbeiten mit den höchsten Sicherheitsstandards ausgeführt werden“, so Thomas Böll, Vorsitzender der Projektkommission Bauvorhaben Ottoplatz der Landschaftsversammlung Rheinland. Bei der schwarzen Beschichtung am Gebäude, das der LVR 1985 vom Automobilhersteller Ford erworben hat, handelt es sich um eine in der Errichtungsphase, Mitte der 1960er Jahre, auf den Beton aufgetragene asbesthaltige Antidröhnmasse. Der damalige Hauptanwendungsbereich der Masse waren KFZ-Bodenanstriche (Unterbodenschutz). Für die Entschichtung auf mineralischen Untergründen (Beton), wie am LVR-Haus vorgefunden, gibt es bisher kein zugelassenes Verfahren. Deshalb haben der LVR und das Abbruchunternehmen Probesanierungen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden durchgeführt. Im Ergebnis wurde ein Hochdruckwasserstrahlverfahren für die restlose Entschichtung als geeignet ermittelt. Eine Gefahr für Umwelt und Menschen besteht nicht, da die Masse witterungsbeständig ist und deshalb keine Fasern in die Umgebung gelangen können. Während der Schadstoffsanierung wird der jeweilige Arbeitsbereich komplett gegen die Umgebungsluft abgeschottet, sodass auch hierbei keine Schadstoffe nach außen gelangen können. Bei der vor der Ausschreibung durch den LVR beauftragten Schadstoffuntersuchung wurden auch Fassadenteile abgenommen und untersucht. Da es sich bei der vorgefundenen Masse jedoch nicht um einen gelisteten Baustoff handelt, sondern um ein aus dem Fahrzeug- und Maschinenbau stammendes Produkt, konnte die Astbestbelastung in den standardisierten Prüfverfahren nicht erkannt werden. |