Köln - 08. Juli 2023 Erzbistum Köln
Rom entlässt Missbrauchstäter aus dem Klerikerstand
Papst Franziskus folgt Ersuchen von Kardinal Woelki
Aktenordner (Symbolbild) (c) Rainer Sturm/ pixelio.de
Das kirchenrechtliche Verfahren gegen den katholischen Geistlichen Bernhard Ue. ist abgeschlossen: Auf Ersuchen von Kardinal Woelki im Jahr 2022 hat Papst Franziskus Ue. aus dem Klerikerstand entlassen. Das ist die schärfste Strafe, die das Kirchenrecht für einen Kleriker vorsieht.
Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand verliert Ue. für immer alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte und Privilegien. Er darf keine Sakramente mehr spenden, nicht seelsorgerisch tätig sein und den priesterlichen Dienst in keiner Weise mehr ausüben.
Kardinal Woelki erklärt: „Die Entscheidung aus Rom begrüße ich sehr. Die Entlassung von Ue. aus dem Klerikerstand ist mehr als angemessen, auch wenn ich weiß, dass das Leid der Betroffenen damit nicht wieder gut gemacht werden kann. Ich stehe für einen konsequenten Weg der Prävention und Aufklärung.“
Im Jahr 2010 gab es infolge einer Anzeige erstmals staatliche Ermittlungen gegen Ue., diese wurden jedoch ein Jahr später ergebnislos eingestellt. Im Zuge kircheninterner Aufarbeitungsmaßnahmen wurde der Fall im Jahr 2019 durch die Stabsstelle Intervention erneut geprüft und notwendige Schritte eingeleitet. Daraufhin nahm auch die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wieder auf. Im April 2019 untersagte Kardinal Woelki Ue. die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes und beurlaubte ihn.
Das Kölner Landgericht verurteilte Ue. im Februar 2022 zu einer zwölfjährigen Haftstrafe, das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand ist nun auch das sich daran anschließende kirchenrechtliche Verfahren zu einem Abschluss gekommen.
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